Marcel Groß
von der Handwerkskammer Koblenz
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer-, und Betonbauerhandwerk
Wir sind für Sie da,
mit unserem Sachverstand.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk bin ich Ihr Ansprechpartner für Gerichts- und Privatgutachten. Durch meine langjährige Praxiserfahrung im Hoch-, Tief-, Ingenieurbau, kann ich Ihnen mit meinem Fachwissen in jeder Situation weiter helfen.
Ihr Marcel Groß
Was sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?
Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Unabhängig und unparteiisch
Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.
Qualifikation - ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Erklärung zum Zeichen für Sachverstand (Logo)
Die Bildmarke vereint in einer klaren Form die drei wichtigsten Leistungen der Sachverständigen: Analyse, Bewertung und absolute Objektivität. Die gestalterische Lösung basiert deshalb auf einer dreifachen Symbolik: einem Auge, einem angedeuteten Siegel und den ausgewogenen symmetrischen Kreishälften.